AGB der VSG
1. Geltung der Bedingungen
Lieferung, Leistung und Angebote erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Eine mündliche Aufhebung dieser Schriftenklausel ist unwirksam.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn der uns erteilte Auftrag durch uns schriftlich bestätigt wird, oder wir durch Auslieferung der Ware zu erkennen geben, dass wir den Auftrag angenommen haben.
3. Lieferung
Der Versand erfolgt auf dem kostengünstigsten Versandweg, wobei wir die entstehenden Versandkosten dem Besteller in Rechnung stellen. Für Kleinaufträge unter Euro 250,- Nettowarenwert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 6,50. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung unzumutbar oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretener Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Vor- oder Unterlieferanten entstehen – haben wir nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Erfüllung des Vertrages für uns nur unter unzumutbaren Anstrengungen möglich wäre. Zu Teillieferungen oder Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
4. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten übernommen haben. Soweit Versicherungen für die Lieferteile zu unseren Gunsten beim Transportunternehmer bestehen, werden diese im Schadensfall an den Kunden abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmens gegenüber uns als Versender.
5. Preise
Die in unseren Listen und Angeboten genannten Preise gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen zuzüglich der jeweils zum Liefertermin geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
6. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen mit Rechnungszugang und Bereitstellung der Ware für den Besteller ohne Abzug zahlbar. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Zahlungen jeweils auf seine älteste Verbindlichkeit anrechnen zu lassen. Eine vom Kunden getroffene anders lautende Bestimmung ist unwirksam. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, hat der Kunde die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptrechnung anrechnen zu lassen.
Eine Zahlung gilt erst mit unserer Verfügungsgewalt über den Betrag als erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht entgegengenommen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dessen Eintritt Verzugszinsen, die 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer liegen.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bzw. damit in Verzug gerät, ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt – ausgenommen ihrer Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang – unser Eigentum bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsbedingung. Der Kunde darf die gelieferte Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung und Beschlagnahme, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren werden im Voraus zur Sicherung an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Ware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren als abgetreten. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
8. Gewährleistung
Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die Tauglichkeit der normalen Verwendung aufhebt oder erheblich mindert. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montagen bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe und chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind.
Die Mängelgewährleistung erlischt sechs Monate nach Lieferung der Ware. Unter Ausschluss weiterer Ansprüche werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl unsererseits ausgebessert, neu geliefert oder gutgeschrieben, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile fallen in unser Eigentum, solange Eigentumsvorbehalt unsererseits besteht. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Für unsere Geschäftsbedingungen und die genannten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist Augsburg.